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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Breitenausbildung

    § 1 Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des DRK Kreisverbandes Dieburg e.V. (nachfolgend „DRK Kreisverband“ oder „Veranstalter“) mit seinen Kunden im Geschäftsbereich Breitenausbildung. Kunden sind Firmenkunden (i.S.d. § 14 BGB) oder Privatkunden (i.S.d. §13 BGB).

    Kontaktdaten Veranstalter:

    DRK Kreisverbandes Dieburg e.V., Am Altstädter See 7, 64807 Dieburg
    Tel.      06071 9637-40
    Fax      06071 9637-30
    ausbildung(at)drkdieburg.de

    §2 Anmeldung
    Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit dem DRK Kreisverband ist, dass der Kunde das 16. Lebensjahr erreicht hat oder volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt.

    Um einen Kurs beim DRK Kreisverband zu buchen, ist eine Registrierung des Kunden in der Online-Kursanmeldung (erreichbar über www.drkdieburg.de) notwendig. Die Kursangebote des DRK Kreisverbandes sind unverbindlich und stellen nur ein Angebot dar. Dieses Angebot steht unter der Bedingung, dass noch freie Plätze im Kurs verfügbar sind. Sind die Kursplätze belegt, ist das Angebot für die Zeit der Überbelegung als unverbindlich anzusehen. Die Prüfung der Zahl der Kursplätze erfolgt vom DRK Kreisverband. Der DRK Kreisverband ist nicht verpflichtet mit dem Teilnehmer einen Vertrag zu schließen.

    Durch die Anmeldung nimmt der Kunde das Kursangebot verbindlich an. Sollte ein Kursplatz frei sein, kommt im Zeitpunkt der Anmeldung der Vertrag zustande.

    Der Kunde hat eine E-Mailadresse anzugeben, er erhält nach erfolgter Kursanmeldung eine Bestätigungsmail an die von ihm angegebene E-Mailadresse. Die Bestätigungserklärung enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Diese hat der Kunde umgehend auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind umgehend dem DRK Kreisverband mitzuteilen.

    §3 Richtigkeit der Daten
    Der Kunde ist bei der Registrierung in der Online-Kursanmeldung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte der Wahrheitspflicht nicht nachgekommen werden, kann der Kunde vom Kurs ausgeschlossen werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mailadresse erreichbar ist und die Bestätigungsmail zugehen kann.

    Sofern sich beim Kunden, im Zusammenhang mit der Kursanameldung, Daten ändern, so ist dieser verpflichtet diese dem DRK Kreisverband mitzuteilen. Insbesondere fallen hierunter Daten, welche für die Zusendung der Kursbestätigung und die Erstellung der Teilnehmerunterlagen relevant sind.

    §4 Leistungen
    Umfang und Art der konkreten Leistung richten sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung, welche sich nach den BG-Grundsätze „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ (DGUV Grundsatz 304-001) sowie den aktuell gültigen Leitfäden für die Erste-Hilfe-Ausbildung des DRK richten.

    Der konkrete Ablauf des Kurses, beziehungsweise konkrete Inhalte können vom DRK Kreisverband aufgrund Neuerungen oder Veränderungen am Tag des Kurses abgeändert werden, solange der Kurs die für die Qualifikation notwendigen Inhalte vermittelt.

    Der DRK Kreisverband behält sich vor, nach und bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Brand in den Schulungsräumen) den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglich ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.

    §5 Absage von Kursen durch den Kreisverband
    Der DRK Kreisverband kann Kurse bis zum Tag des Kursbeginns aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Ausbilders ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzausbilders oder aufgrund höherer Gewalt. Der Kunde wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Kursgebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

    §6 Ausschluss vom Kurs
    Der DRK Kreisverband behält sich vor, Personen von Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden kann. Verspätungen ab 20 Minuten gelten hierfür als Richtwert, die abschließende Entscheidung liegt bei der verantwortlichen Kursleitung. Dieser Fall ist mit einer Nichtabmeldung gleichzusetzen.

    Der DRK Kreisverband behält sich vor, Personen von Kursen auszuschließen, wenn sie

    • trotz Ermahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen machen
    • trotz Ermahnung wiederholt eine Gefahr für andere Kunden darstellen (z.B. grob fahrlässiges Umgehen mit Übungsmaterial)
    • während des Kurses eine Straftat begehen (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
    • trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf des Kurses in Frage stellen
    • in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln

    Bei einem Ausschluss von der weiteren Kursteilnahme ist die Kursgebühr von der ausgeschlossenen Person in voller Höhe zu entrichten.

    Die verantwortliche Kursleitung hat das Recht, zu jeder Zeit der Ausbildung das Hausrecht auszuüben.

    §7 Abmeldung und Fernbleiben von Privatkunden
    Ein Privatkunde (Verbraucher i.S.d. §13 BGB) kann sich mit einer Frist von drei Arbeitstagen vor Beginn des jeweiligen Kurses in schriftlicher Form per Post, Fax oder E-Mail an ausbildung@drkdieburg.de ohne Angabe von Gründen abmelden. In diesem Fall entfällt die Kursgebühr. Stornogebühren werden nicht erhoben.

    Wird diese Frist versäumt, so hat der Kunde die jeweilige Kursgebühr nach Rechnungserhalt voll zu erstatten. Für die Berechnung der Frist gilt immer das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle des DRK Kreisverbandes. Bei Fernbleiben vom Kurs oder vorzeitiger Beendigung der Teilnahme aus Gründen, welche der DRK Kreisverband nicht zu vertreten hat, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

    Abmeldungen per Telefon oder bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt.

    Wird vom Privatkunden eine geeignete Ersatzperson gestellt, so entfällt für ihn die Zahlungsverpflichtung der Kursgebühr, sofern die Ersatzperson die Zahlungspflicht in vollem Umfang übernimmt. Der DRK Kreisverband ist nicht verpflichtet für eine Ersatzperson zu sorgen.

    Persönliche Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch den DRK Kreisverband.

    §8 Abmeldung und Fernbleiben von Teilnehmern von Firmenkunden
    Ein Firmenkunde (Unternehmer i.S.d. §14 BGB) kann seine angemeldeten Mitarbeiter mit einer Frist von fünf Arbeitstagen vor Beginn des jeweiligen Kurses in schriftlicher Form per Post, Fax oder E-Mail
    an ausbildung@drkdieburg.de ohne Angabe von Gründen abmelden. In diesem Fall entfällt die Kursgebühr. Stornogebühren werden nicht erhoben.

    Wird diese Frist versäumt, so hat der Kunde die jeweilige Kursgebühr nach Rechnungserhalt voll zu erstatten. Für die Berechnung der Frist gilt immer das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle des DRK Kreisverbandes. Bei Fernbleiben angemeldeter Mitarbeiter vom Kurs oder vorzeitiger Beendigung der Teilnahme aus Gründen, welche der DRK Kreisverband nicht zu vertreten hat, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

    Abmeldungen per Telefon oder bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt.

    Der Firmenkunden kann eine geeignete Ersatzperson stellen, für die er die Zahlungspflicht in vollem Umfang übernimmt. Der DRK Kreisverband ist nicht verpflichtet für eine Ersatzperson zu sorgen.

    Persönliche Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch den DRK Kreisverband.

    §9 Inhouse-Kurse für Firmenkunden
    Ein Firmenkunde (Unternehmer i.S.d. §14 BGB) kann als Auftraggeber einen eigenen Kurs für seine Mitarbeiter buchen, für den eigens vom DRK Kreisverband ein Ausbilder gestellt wird.

    Kurse in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Ausbildungstermin voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, wird dem Auftraggeber die fehlenden Teilnehmer in voller Höhe der Kursgebühr in Rechnung gestellt?. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.

    Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Kurse gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 15 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Toiletten mit Handwaschbecken vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Beamer zum Einsatz zu bringen. Nähere Hinweise zu den Anforderungen an die Räumlichkeiten sind unter den DGUV-Grundsätzen gemäß BGG 948 nachzulesen.

    Stellt der Ausbilder beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum den genannten Vorgaben nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber die Teilnahmegebühren und Fahrtkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Der DRK Kreisverband kann darüber hinaus den Kurs absagen, sollten die Teilnehmerdaten, welche zur Vorbereitung der Kursunterlagen dienen, nicht mindestens vier Arbeitstage vor Kursbeginn dem DRK Kreisverband vorliegen.

    Die Fahrtkosten und eventuelle Spesen des Ausbilders werden im Vorfeld des jeweiligen Inhouse-Kurses individuell zwischen Auftraggeber und DRK Kreisverband vereinbart.

    §10 Stornierung von Inhouse-Kursen
    Bucht ein Firmenkunde einen eigenen Kurs für seine Mitarbeiter und wird hierfür eigens ein Ausbilder vom Anbieter abgestellt, so ist dieser Kurs innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen vor Kursbeginn zu kündigen. Wird diese Frist versäumt, hat der Firmenkunde für die jeweiligen entstehenden Kosten des DRK Kreisverbandes Schadenersatz zu leisten.

    Bleiben am Tag des Kurses angemeldete Teilnehmer fern, so hat das Unternehmen für die fehlenden Teilnehmer die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.

    §11 Teilnahmebescheinigung
    Der Kunde erhält nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme (inklusive des praktischen Teils) am entsprechenden Kurs eine gültige Unterschrift des Kunden in der Teilnehmerliste.

    Den Teilnehmern eines Unternehmens werden die Teilnahmebescheinigungen für den Kurs ausgehändigt, wenn die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Liste für die Kursabrechnung mit der Berufsgenossenschaft dem Anbieter vorliegt.

    Bei Schreibfehlern auf der Teilnahmebescheinigung durch den DRK Kreisverband besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb von 4 Wochen nach Aushändigung. Ist diese Frist verstrichen, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro fällig (inkl. Versand innerhalb von Deutschland).

    §12 Ersatzbescheinigung
    Auf Antrag kann dem Kunden gegen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro (inkl. Versand innerhalb von Deutschland) eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen, die bei Antragstellung älter als zwei Jahre sind, werden nicht mehr ausgestellt. Bei der Beantragung ist das genaue Kursdatum zu nennen, der DRK Kreisverband führt grundsätzlich keine Recherchen zum besuchten Kurs durch.

    §13 Zahlungsbedingungen für Privatkunden
    Von Privatkunden sind die Kursgebühren am Kurstag in Bar zu entrichten (keine Kartenzahlung möglich). Aus Sicherheitsgründen werden keine 100, 200 und 500 Euro-Banknoten akzeptiert.

    Sonstige Zahlungen sind nach Rechnungserhalt entsprechend des Zahlungszieles auf das in der Rechnung genannte Konto des DRK Kreisverbandes zu bezahlen. Zahlungen können nur bei Angabe der Rechnungsnummer ordnungsgemäß verbucht werden.

    §14 Zahlungsbedingungen für Firmenkunden
    Die Liste zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft muss spätestens 7 Arbeitstage nach Kursende dem DRK Kreisverband vorliegen, ansonsten muss der Firmenkunde dem DRK Kreisverband die Kursgebühr erstatten und im Folgenden die Kosten selbst mit der Berufsgenossenschaft abrechnen.

    Von Firmenkunden sind die Kursgebühren nach Rechnungserhalt entsprechend des Zahlungszieles auf das in der Rechnung genannte Konto des DRK Kreisverbandes zu bezahlen. Zahlungen für geleistete Kurse können nur bei Angabe der Rechnungsnummer ordnungsgemäß verbucht werden.

    §15 Haftung
    Für den Ablauf der Kurse wird die Haftung für ein Verschulden der Mitarbeiter des DRK Kreisverbandes im Falle sonstiger Schäden , das heißt nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffender Schäden, welche auf Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Für eventuell auftretende Sachschäden, haftet der Anbieter nur im Falle des Vorsatzes und gröbster Fahrlässigkeit. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von dem Ausschluss unberührt.

    §16 Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zum Zweck der Anmeldung, Kursdurchführung und Abrechnung verarbeitet. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten für spätere Teilnehmerinformationen (z.B. Hinweis auf Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsersthelfer nach Vorgaben der BG) oder zu Zwecke des Marketings verarbeitet.

    Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme: Bei Kursen der Gesetzlichen Unfallversicherung werden die personenbezogenen Daten an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu Zwecken der Abrechnung übermittelt.

    Alle Kunden verpflichten sich, jegliche Verarbeitung ihnen im Rahmen des Kurses bekannt gewordener personenbezogener Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen.

    §17 Schlussbestimmung
    Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

    Gerichtsstand ist ausschließlich Dieburg.

    Stand: Januar 2019